Wertsteigerung & Immobilientechnik

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Klarheit bei der Vermietung: Was das neue BGH-Urteil für Immobilienbesitzer bedeutet

In der Immobilienwelt gibt es Themen, die für viel Gesprächsstoff sorgen. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 21. Mai 2026 (Az. I ZR 224/25) betrifft die Praxis vieler Verwaltungen und sorgt für eine wichtige rechtliche Klarstellung: das Provisionsverbot bei der Neuvermietung durch Verwalter.

Fabio Martin

Geschäftsführer

Worum geht es genau?

Der BGH hat entschieden, dass ein Wohnungsverwalter für die Vermittlung oder Neuvermietung von Wohnungen, die er selbst verwaltet, keine zusätzliche Maklerprovision verlangen darf.

Dies gilt nach Auffassung des Gerichts nicht nur gegenüber dem Mieter, sondern – und das ist der entscheidende Punkt für viele Eigentümer – auch gegenüber dem Vermieter. Wer als Verwalter tätig ist, darf sich diese Tätigkeit im Zusammenhang mit einer Neuvermietung nicht durch eine zusätzliche Provision honorieren lassen. Vertragsklauseln, die eine solche Zahlung vorsehen, sind nach dem Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittG) unwirksam.

Was bedeutet das für Ihre Immobilie?

Für viele Eigentümerinnen und Eigentümer wirft dieses Urteil Fragen auf. Die gute Nachricht vorab: Für unsere WEG-Verwaltung ändert sich hierdurch nichts.

Der BGH hat in seiner Entscheidung (und bereits in vorangegangener Rechtsprechung) ausdrücklich klargestellt, dass die reine Tätigkeit als WEG-Verwalter nicht automatisch dazu führt, dass man als „Wohnungsverwalter" im Sinne des Wohnungsvermittlungsgesetzes gilt. Wenn wir als Ihre WEG-Verwaltung agieren, sind wir nicht von diesem Provisionsverbot betroffen, da wir in der Regel keine Mietverträge für Sondereigentum im Sinne des WoVermittG vermitteln.

Sollten Sie jedoch Sondereigentumsverwaltung oder Mietverwaltung in Anspruch nehmen, ist es ratsam, bestehende Verträge und Klauseln zur Neuvermietungsprovision kurz zu prüfen, um rechtliche Sicherheit zu haben.

Warum Transparenz für uns das A und O ist

Bei der Creativ Hausverwaltungs GmbH setzen wir auf klare Strukturen. Wir möchten, dass Sie jederzeit genau wissen, welche Kosten anfallen und welche Leistungen Sie für Ihr Geld erhalten. Unser Anspruch ist es, durch effiziente Prozesse und unser eigenes Eigentümerportal Transparenz zu schaffen – statt durch unklare Provisionsmodelle für Verunsicherung zu sorgen.

Wir stehen Ihnen bei allen Fragen rund um Ihre Immobilie – sei es zur Verwaltung, zu Instandhaltungsprojekten oder zur rechtlichen Einordnung aktueller Urteile – gerne zur Seite.

Haben Sie Fragen zu Ihrer spezifischen Situation oder zu unseren Verwaltungskonditionen?

Nutzen Sie einfach unser Eigentümerportal für eine Nachricht – wir antworten Ihnen, wie gewohnt, innerhalb von 48 Stunden!


Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und dient der allgemeinen Information. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine fachkundige Rechtsberatung.

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